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   BAG, 24.10.1997 - 10 AZB 33/97   

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https://dejure.org/1997,34992
BAG, 24.10.1997 - 10 AZB 33/97 (https://dejure.org/1997,34992)
BAG, Entscheidung vom 24.10.1997 - 10 AZB 33/97 (https://dejure.org/1997,34992)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 1997 - 10 AZB 33/97 (https://dejure.org/1997,34992)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 23/95

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung von Beamten innerhalb der DB AG

    Auszug aus BAG, 24.10.1997 - 10 AZB 33/97
    Es ist nach § 19 Abs. 1 DBGrG von dem Grundsatz auszugehen, daß die zugewiesenen Beamten in vollem Umfange wie die Arbeitnehmer in die betriebliche Arbeitnehmervertretung einbezogen sind ( BAG Beschluß vom 12. Dezember 1995 - 1 ABR 23/95 - AP Nr. 8 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • LAG Bremen, 14.08.1997 - 1 Ta 19/97

    Sachliche Zuständigkeit; Ansprüche aus Betriebsvereinbarung; Deutsche Bahn AG;

    Auszug aus BAG, 24.10.1997 - 10 AZB 33/97
    Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 14. August 1997 - 1 Ta 19/97 - aufgehoben.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.1995 - 4 S 3368/94

    Ordentlicher Rechtsweg für Geltendmachung von Fahrvergünstigungen für private

    Auszug aus BAG, 24.10.1997 - 10 AZB 33/97
    Durch diese entsteht kraft Gesetzes zwischen dem Kläger als Bundesbeamtem und der Beklagten ein sog. Zuweisungsverhältnis, in dessen Rahmen er für die Beklagte tätig wird ( VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 26. Januar 1995 - 4 S 3368/94 - ÖD 1995, 123).
  • Drs-Bund, 23.03.1993 - BT-Drs 12/4609
    Auszug aus BAG, 24.10.1997 - 10 AZB 33/97
    Die amtliche Begründung zu § 19 Abs. 5 DBGrG (BT-Drucks. 12/4609 (neu)) nennt hierfür als Beispielsfälle, daß die Beklagte ihre Pflicht, in den Betriebsrat oder Aufsichtsrat gewählte Beamte beim beruflichen Aufstieg nicht zu benachteiligen, nur deshalb nicht erfüllen kann, weil die dafür erforderlichen Beförderungen in die Zuständigkeit des Bundeseisenbahnvermögens fallen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2021 - 2 Ta 137/21

    Rechtsweg - Klage eines Beamten zur Geltendmachung von Ansprüchen aus einem

    Die Beklagte hat die Zulässigkeit des Rechtswegs gerügt und unter Verweis auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Juni 1999 - 5 AZB 16/99 - und 24. Oktober 1997 - 10 AZB 28/97 und 10 AZB 33/97 - die Auffassung vertreten, dass es sich hier um eine Streitigkeit aus dem Beamtenverhältnis handele, so dass der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen unzulässig sei.
  • OVG Bremen, 24.04.2002 - 2 A 96/00

    Bindung an einen Sozialplan; Zuweisung von Beamten zu einer privatrechtlichen

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